Stichtag 1. Juli 2026: Was bedeutet das für Ihren Fahrzeugbestand?
Die europäischen Vorschriften zur Fahrzeugzulassung ändern sich zum 1. Juli 2026. Für Autohäuser, Importeure und Flottenbetreiber kann dies erhebliche Auswirkungen haben.
Verfügen Sie über Fahrzeuge mit einer Übereinstimmungsbescheinigung (COC), die ausschließlich auf die Verordnung (EU) 2018/858 verweist? Dann besteht das Risiko, dass diese Fahrzeuge nach dem Stichtag nicht mehr innerhalb der Europäischen Union zugelassen werden können.
In diesem Artikel erfahren Sie, was sich ändert, welche Risiken bestehen und wie Sie Ihren Bestand schützen können.
Neue EU-Vorschriften: Von 2018/858 zu GSR II (2019/2144)
Die Grundlage für die EU-Typgenehmigung bildet derzeit die Verordnung (EU) 2018/858.
Ergänzend dazu wurden strengere Sicherheitsanforderungen durch die Verordnung (EU) 2019/2144, auch bekannt als General Safety Regulation II (GSR II), eingeführt.
Diese schreibt unter anderem folgende Sicherheitssysteme vor:
- Intelligente Geschwindigkeitsassistenz (ISA)
- Notbremsassistent (AEB)
- Spurhalteassistent
- Müdigkeitserkennung
Ab 2026 sind diese Anforderungen entscheidend für die Erstzulassung von Fahrzeugen.
Das Problem: COC ohne GSR II-Verweis
In der Praxis verfügen viele Fahrzeuge noch über ein COC, das nur auf 2018/858 verweist.
Obwohl diese Fahrzeuge technisch einwandfrei sind, entsteht ein administratives Problem:
-> Ohne Verweis auf 2019/2144 (GSR II) erfüllen diese Fahrzeuge nach dem 1. Juli 2026 nicht mehr die Zulassungsvoraussetzungen.
Zulassungsbehörden in der EU werden diese Fahrzeuge nicht mehr für die Erstzulassung akzeptieren.
Risiken für Händler und Importeure
Wenn Sie nicht rechtzeitig handeln, drohen folgende Konsequenzen:
- Fahrzeuge können nicht mehr zugelassen werden
- Der Verkauf innerhalb der EU wird erschwert oder unmöglich
- Wertverlust der Fahrzeuge
- Kapitalbindung im Lagerbestand
Für Unternehmen mit größeren Beständen kann dies erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Lösung: Vorabzulassung vor dem Stichtag
Die effektivste Maßnahme ist die Vorabzulassung der Fahrzeuge vor dem 1. Juli 2026.
Dadurch:
- bleiben Fahrzeuge innerhalb der EU nutzbar
- behalten sie ihren Marktwert
- vermeiden Sie regulatorische Einschränkungen
Warum Sie jetzt handeln sollten
Je näher der Stichtag rückt, desto stärker steigt die Auslastung der Zulassungsstellen. Dies kann führen zu:
- längeren Bearbeitungszeiten
- Kapazitätsengpässen
- Verzögerungen im Prozess
Frühzeitiges Handeln minimiert diese Risiken.
Wie SCL Rotterdam Sie unterstützt
SCL Rotterdam unterstützt Unternehmen dabei, ihren Fahrzeugbestand zukunftssicher zu machen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung Ihrer COC-Dokumente (2018/858 vs. 2019/2144)
- Identifikation von Risikofahrzeugen
- Unterstützung bei der Vorabzulassung
- Vollständige administrative Abwicklung
Fazit: Sichern Sie Ihren Fahrzeugbestand
Der 1. Juli 2026 mag noch weit entfernt erscheinen, doch die Auswirkungen sind erheblich.
Durch rechtzeitiges Handeln:
- vermeiden Sie Zulassungsprobleme
- schützen Sie Ihre Investitionen
- sichern Sie die Verkaufsfähigkeit Ihrer Fahrzeuge in der EU
Möchten Sie wissen, ob Ihr Bestand betroffen ist?
Kontaktieren Sie SCL Rotterdam für eine schnelle Analyse und praxisnahe Beratung.

