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Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer


Was Sie wissen müssen, bevor Sie ein Fahrzeug importieren

Wenn Sie ein Auto oder anderes Fahrzeug aus einem Nicht‑EU‑Land importieren – etwa aus den USA, Kanada, dem Nahen Osten oder der Schweiz – fallen Zoll und MwSt an, sobald das Fahrzeug bei der niederländischen Zollbehörde abgefertigt wird. Wir zeigen Ihnen gerne, mit welchen Importkosten Sie rechnen müssen. Mehr zu unserem Zollabwicklungsprozess erfahren Sie hier.

Erstimportierer sind oft überrascht von den Kosten und Formalitäten. Daher ist es wichtig, im Vorfeld Klarheit über die zu erwartenden Steuern zu haben. Bei SCL Rotterdam sorgen wir dafür, dass Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen. Wir kalkulieren die Beträge und übernehmen die Anmeldung für Sie.

Wenn Sie aus einem EU-Land importieren, ist das oft zoll- und mehrwertsteuerfrei. Dennoch kann BPM fällig sein, um das Fahrzeug in den Niederlanden zuzulassen.

Möchten Sie mehr über BPM und die Zulassung auf niederländische Kennzeichen erfahren? Dann besuchen Sie unsere Seiten zur BPM-Berechnung und Zulassung.

Was sind Einfuhrzölle?

Einfuhrzölle sind Abgaben auf Waren aus Nicht‑EU‑Ländern. Der Satz hängt von der Art und dem Wert ab. Bei Fahrzeugen liegt er zwischen 0 %–22 %. Für Fahrzeuge älter als 30 Jahre (Oldtimer) fällt der Satz weg. Für normale Personenwagen gilt der Satz von 10 %.

Bei Nutzfahrzeugen (Lieferwagen, Pick‑ups) liegt er bei 22 %. Manche chinesische Modelle können zusätzliche Zölle auslösen.

Fahrzeuge aus den USA oder Japan fallen meist unter den 10 %-Satz. Für Oldtimer erstellen wir eine Oldtimererklärung, damit Sie 0 % Zoll und reduzierte MwSt erhalten.

Wie dies für verschiedene Fahrzeugtypen funktioniert, zeigen wir im untenstehenden Modell.

Achtung: Für einige Chinesische Fahrzeuge gelten zusätzliche Einfuhrzölle zu den Standardtarifen.

Berechnung der Einfuhrzölle

Wir unterstützen Sie dabei, die Einfuhrzölle zu berechnen. Unsere Experten nutzen offizielle Wechselkurslisten, Kaufbelege und Transportdokumente für präzise Kalkulation.

Beim Import aus Nicht‑EU‑Ländern fällt 21 % MwSt auf den Gesamtwert inkl. Zoll und weiterer Kosten an. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung der fälligen MwSt.

Fahrzeug bereits gekauft? Wenn Sie bereits ein Fahrzeug im Ausland gekauft haben und wissen möchten, wie viel Zoll und MwSt bei der Einfuhr in die Niederlande anfallen, kontaktieren Sie uns – wir erstellen gerne eine kostenlose Einschätzung.

Umzug und MwSt‑Befreiung

Ist das Fahrzeug Teil Ihres Umzugsgüter, können wir meist eine MwSt‑ und Zollbefreiung beantragen. In 99 % der Fälle klären wir Umzugsfahrzeuge zoll- und steuerfrei. Ihre Situation prüfen wir vorab, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

*Hinweis: Auch bei EU-Import kann MwSt fällig werden, wenn das Fahrzeug als „neu“ gilt (z. B. geringe Laufleistung oder kurze Registrierung im Ausland).

Vermeiden Sie Überraschungen – bei Unsicherheiten helfen Ihnen unsere Spezialisten gerne weiter! Wir erklären die Regelungen und beraten Sie ehrlich. Bei SCL sprechen Sie direkt mit Experten, kurzfristig und kompetent.

Warum SCL für Einfuhrzoll & MwSt wählen?

  • Wir begleiten Sie von der Kalkulation bis zur Anmeldung

  • Maßgeschneiderte Lösungen für Fahrzeug und Situation

  • Anmeldung wird am gleichen Werktag erledigt (bei vollständigen Unterlagen)

  • Persönlicher Kontakt & Echtzeit-Einblick per Kundenportal

  • Tausende erfolgreiche Privateinführer

Möchten Sie wissen, welche Abgaben für Sie genau entstehen? Oder ob Ihr Fahrzeug für Umzugs- oder Oldtimerbefreiung infrage kommt? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.

Mark Hamelink
Sales Coordinator
Haben Sie Fragen? Fragen Sie sie an Mark