BPM-Berechnung und Erklärung
Was ist BPM?
BPM (niederländische Zulassungssteuer für Personenwagen und Motorräder) ist eine einmalige Steuer, die auf jedes Auto oder Motorrad erhoben wird, das in den Niederlanden zugelassen wird und ein niederländisches Kennzeichen erhält. Die Steuer fällt unabhängig davon an, ob das Fahrzeug neu gekauft oder selbst importiert wird – entscheidend ist die erstmalige Zulassung in den Niederlanden.
Die Höhe der BPM richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß, dem Alter des Fahrzeugs, dem Fahrzeugtyp und diversen Abschreibungstabellen oder Gutachten.
Beim Neuwagenkauf zahlt in der Regel der Händler oder Importeur die BPM und sie wird separat auf der Rechnung aufgeführt. Beim privaten Import aus dem Ausland muss die BPM vom Käufer selbst entrichtet werden – per BPM-Anmeldung.
SCL Rotterdam hat im Laufe der Jahre viele Tausend Fahrzeuge importiert und registriert. Wir gelten daher als ausgewiesene Experten in Sachen BPM und teilen unser Wissen gerne mit Ihnen. Auch bei Importen aus der Schweiz, den USA oder dem Vereinigten Königreich helfen wir Ihnen Schritt für Schritt mit der optimalen BPM-Strategie – individuell abgestimmt auf Ihre Situation. Unsere Erfahrung zeigt uns genau, was beim niederländischen Finanzamt funktioniert – und was nicht.
BPM-Berechnung & -Anmeldung
Beim Fahrzeugimport aus dem Ausland ist es wichtig, die (Rest-)BPM richtig zu kalkulieren. In manchen Fällen kann diese sehr hoch ausfallen – unliebsame Überraschungen sollten Sie vermeiden. Mit SCL erhalten Sie nicht nur eine korrekte Berechnung, sondern auch eine rechtzeitige und vollständige BPM-Anmeldung.
Verlassen Sie sich dabei nicht auf kostenlose Online-Rechner. Diese Tools sind nicht immer korrekt – insbesondere bei nicht-EU-Fahrzeugen weichen die Ergebnisse oft ab. Das liegt an fehlerhaften Tabellen oder ungeeigneten Abschreibungsmethoden. Zudem werden selten alternative Methoden wie Gutachten oder Kurslisten berücksichtigt – gerade dort lassen sich große Vorteile erzielen.
Ausnahmen und Sonderregelungen
In bestimmten Fällen entfällt die BPM:
Reine Elektroautos sind nahezu vollständig von der BPM befreit (das aktuelle Minimum liegt bei 667 € für Neufahrzeuge).
Bei Umzügen kann das Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen BPM-befreit eingeführt werden.
Für Nutzfahrzeuge oder Wohnmobile gelten gesonderte BPM-Vorschriften.
Wir beraten Sie individuell und prüfen die für Sie günstigste Regelung. Müssen Sie zahlen oder haben Sie Anspruch auf Befreiung? Wir klären das für Sie im Detail.
Maßgeschneiderte BPM-Beratung von SCL
SCL erstellt eine individuelle BPM-Berechnung unter Berücksichtigung aller relevanten Methoden und Regelungen. Ihr Vorteil: volle Kostentransparenz ohne Überraschungen. Sie möchten wissen, wie hoch Ihre BPM ist? Fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an – kostenlos.
Wir bieten verschiedene Berechnungswege: über Abschreibungstabellen, Kurslisten oder offizielle Gutachten. Gemeinsam wählen wir die beste Methode für Ihren Fall.
Und damit nicht genug: Wir übernehmen auch die gesamte Zollabwicklung, Einfuhrabgaben, MwSt und die Zulassung – alles aus einer Hand.
Möchten Sie vorab mehr Informationen? Wir sind werktags von 08:30–17:00 Uhr für Sie erreichbar. Rufen Sie uns an unter +31 (0)10 427 7723 oder schreiben Sie an sales@sclrotterdam.com – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ist die BPM mit Steuern in anderen Ländern vergleichbar?
Die BPM (Belasting van Personenauto’s en Motorrijwielen) ist eine einzigartige niederländische Zulassungssteuer, die bei der Registrierung eines Fahrzeugs in den Niederlanden gezahlt werden muss. Sie wird auf Grundlage der CO₂-Emissionen und des steuerlichen Fahrzeugwerts berechnet.
Zwar gibt es keine direkte Entsprechung in anderen Ländern, doch ähnliche Abgaben existieren durchaus:
In Deutschland wird eine jährliche Kfz-Steuer fällig, die unter anderem auf CO₂-Emissionen basiert.
In Japan fallen eine Erwerbssteuer und eine jährliche Kfz-Steuer an, die sich nach dem Gewicht und den Umwelteigenschaften des Fahrzeugs richten.
In den USA erhebt jeder Bundesstaat eigene Umsatzsteuern, Zulassungsgebühren sowie teils Luxury oder Use Taxes – diese sind meist wiederkehrend und nicht emissionsbasiert.
In Kanada können Einfuhrzölle, GST/HST und je nach Provinz auch Luxus- oder Umweltsteuern anfallen – insbesondere bei hochpreisigen oder emissionsstarken Fahrzeugen.
Ein grundlegendes Verständnis der BPM und ihrer Unterschiede zu ausländischen Systemen hilft dabei, die tatsächlichen Importkosten besser einzuschätzen.
Warum BPM mit SCL abwickeln?
- Spezialist für BPM bei Importfahrzeugen – auch aus den USA, der Schweiz oder Japan
- Zusammenarbeit mit anerkannten BPM-Gutachtern bei komplexen Fällen
- BPM-Anmeldung in wenigen Werktagen erledigt
- Persönlicher Kontakt und verständliche Erklärung
- Komplette Abwicklung: von Berechnung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt
- Status-Updates über unser Kundenportal