Was die Zollabfertigung genau beinhaltet
Die Zollabfertigung bedeutet, dass Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Die Abwicklung mit dem Zoll ist eine gesetzlich vorgeschriebene Formalität, damit Ihr Fahrzeug rechtlich in den freien Verkehr überführt werden kann. In einigen Fällen wird das Fahrzeug in ein spezielles Zollverfahren überführt, etwa wenn es als Umzugsgut importiert wird. Diese Schritte sind ein wesentlicher Bestandteil beim Autoimport in die Niederlande.
Beim Import von Fahrzeugen aus Ländern außerhalb der EU gelten unterschiedliche Zollvorschriften. Viele Menschen kennen diese nicht und fürchten sich vor dem Papierkram. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Zu den Standardpositionen der Zollabfertigung Ihres Fahrzeugs gehören:
- Einfuhrzölle
Beim Import eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land sind Einfuhrzölle zu entrichten. Diese können zwischen 0 und 22 % des Fahrzeugwertes liegen.
- Mehrwertsteuer
Auch die Mehrwertsteuer ist bei der Einfuhr aus Drittländern fällig. Der reguläre Satz beträgt 21 %, bei Oldtimern (älter als 30 Jahre und im Originalzustand) nur 9 %.
Wir unterscheiden verschiedene Abfertigungsarten: regulärer Personenwagenimport, Oldtimerimport, betriebliche Abfertigung mit Umsatzsteuerverlagerung oder Abfertigung im Rahmen eines Umzugs. In jedem Fall sorgen wir für die korrekte Abwicklung und Dokumentation — inklusive Befreiungsanträgen, falls erforderlich.
Was wir für Sie tun
Wenn Sie sich für einen Versand mit SCL entscheiden, prüfen wir im Voraus, ob Ihr Fahrzeug alle Voraussetzungen für den Import erfüllt — entscheidend für eine reibungslose Abfertigung. Auch die BPM-Anmeldung (niederländische Zulassungssteuer) übernehmen wir. Auf Wunsch schätzen wir die Steuerhöhe ein und kalkulieren Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer.
Und damit hört unser Service nicht auf. Nach Zahlung der Zollkosten kümmern wir uns um die Anmeldung und Zulassung in den Niederlanden. Wir sorgen für die EU-Typgenehmigung und nehmen nötige Umbauten — meist an der Beleuchtung — in unserer Werkstatt vor. Sobald die Kennzeichen eingetroffen sind, können Sie losfahren.
Mehr erfahren?
Lesen Sie mehr über BPM-Berechnung und die Zulassung.
Bei SCL sorgen wir für eine zügige und reibungslose Zollabfertigung in den Niederlanden. Wir bereiten alle Dokumente im Voraus vor und können so in der Regel noch am Tag der Ankunft die Anmeldung beim Zoll einreichen. Dadurch reduzieren wir Wartezeiten auf ein Minimum.
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Um die Zollformalitäten in Ihrem Namen zu erledigen, benötigen wir einige Unterlagen. Diese hängen zum Teil vom Herkunftsland ab, im Allgemeinen benötigen wir:
- Eine Kopie der Fahrzeugzulassung (Original erforderlich bei Kennzeichenbeantragung über SCL)
- Die Kaufrechnung des Fahrzeugs
- Eine Kopie des Reisepasses des Eigentümers
- Eine Ausfuhrerklärung (Shipper’s Export Declaration)
- Formular zur direkten Vertretung
- Umsatzsteuernummer (bei betrieblicher Abwicklung)
- Ausnahmegenehmigung (bei Umzugsgut)
Viele Kunden wissen nicht, welche Unterlagen erforderlich sind oder welche steuerlichen Regelungen gelten. In unseren Beratungsgesprächen klären wir Sie umfassend auf und empfehlen Ihnen die günstigste Importstrategie.
Zollabwicklung bei Autoexport
Benötigen Sie Unterstützung bei der Zollabwicklung Ihres Fahrzeugs im Ausland? Wir arbeiten in vielen Ländern mit lokalen Partnern zusammen, die Sie dabei professionell begleiten können. Kontaktieren Sie uns und fragen Sie nach den Möglichkeiten. Sie erreichen uns an Werktagen von 08:30 bis 17:00 Uhr über die untenstehenden Kontaktdaten.
.png?resolution=300x0&quality=95)
Die häufigsten Fragen zur Zollabwicklung beim Autoexport
Zollabfertigung bedeutet, dass Ihr Fahrzeug bei der Ankunft offiziell beim Zoll angemeldet wird, die Abgaben beglichen werden und das Fahrzeug legal auf niederländischen oder deutschen Straßen gefahren werden darf.
Für ein normales Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land zahlen Sie in der Regel 10 % Einfuhrzoll und 21 % Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis zuzüglich Transportkosten. Bei Oldtimern gilt 0 % Einfuhrzoll und 9 % Mehrwertsteuer. Hier finden Sie die vollständige Erklärung.
Die Zollabfertigung in den Niederlanden dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden, vorausgesetzt, der Kunde hat uns im Vorfeld alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung gestellt. Die anschließende Registrierung kann einige Wochen dauern. Wie lange die Abfertigung genau dauert, hängt von den beteiligten Stellen ab. Bei SCL Rotterdam sorgen wir dafür, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig vorliegen – so verläuft der Prozess reibungslos und Ihre Fahrzeuge werden so schnell wie möglich abgefertigt.
Nach der Abfertigung organisieren wir die RDW-Abnahme und die BPM-Steuererklärung. Anschließend benötigen Sie noch eine steuerliche Genehmigung vom niederländischen Finanzamt. Danach montieren wir die niederländischen Kennzeichen. Wenn Sie sich für einen Transport über SCL Rotterdam entscheiden, übernehmen wir die gesamte Abwicklung. Das Einzige, was Sie tun müssen, bevor Sie losfahren, ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung.
Ja, wenn Sie die Voraussetzungen für Umzugsgut erfüllen. Hier finden Sie die Bedingungen des Finanzamts.
Egal ob aus den USA, dem Nahen Osten oder Fernost – bei SCL folgt der Importprozess einem klaren und einheitlichen Ablauf. Technische Vorschriften oder abweichende Unterlagen besprechen wir im Vorfeld mit Ihnen.
Ja, wir kümmern uns um die vollständige Registrierung, einschließlich RDW-Prüfung, Typgenehmigung und Kennzeichenantrag. Das ist bei uns Standard im Importprozess.
Ja, auch wenn Ihr Transport bereits organisiert ist, können wir die Zollabfertigung für Sie übernehmen. Kontaktieren Sie uns gern für weitere Informationen.
- Wir denken mit und nehmen Ihnen alles ab
Maßgeschneiderte Lösungen für jede Importsituation
Persönlicher Kontakt: Sie sprechen direkt mit Fachleuten
Wir sind Experten für Zollabfertigung in den Niederlanden – vom Oldtimer bis zum Umzugsfahrzeug
Möchten Sie mehr über den Ablauf der Zollabfertigung erfahren? Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Seite zum Thema Auto importieren.
