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BPM
Verlassen Sie sich nicht automatisch auf die vielen kostenlosen Websites, auf denen Sie den (verbleibenden) BPM berechnen können. Diese Berechnungsmodelle sind in einigen Fällen durchaus brauchbar, aber sicherlich nicht in allen. In manchen Fällen muss bei der Einfuhr keine BPM gezahlt werden. Autos, die im Rahmen eines Umzugs importiert werden, sind oft vollständig befreit.
Neugierig auf den (verbleibenden) BPM Ihres Autos? Fordern Sie direkt ein kostenloses und unverbindliches Angebot an, um genau zu wissen, woran Sie sind. Möchten Sie lieber zuerst weitere Informationen erhalten? Wir stehen Ihnen an jedem Werktag von 8:30 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter +31 (0)10 427 7723 oder senden Sie eine E-Mail an sales@sclrotterdam.com. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Oder lesen Sie hier mehr über die Berechnung des BPM und die Einreichung einer BPM-Erklärung.
BPM-Änderung: Abschaffung der Befreiung für gewerbliche Lieferwagen
Seit dem 1. Januar 2025 ist in den Niederlanden eine wichtige Änderung bei der Steuer für Personenkraftwagen und Motorräder (BPM) in Kraft getreten. Während gewerbliche Lieferwagen (mit einer sogenannten „grauen Zulassung“ / grijs kenteken) bisher oft vollständig von der BPM befreit waren, wurde diese Unternehmerbefreiung nun endgültig abgeschafft. Das bedeutet, dass Unternehmen beim Kauf oder Import eines neuen Lieferwagens mit Verbrennungsmotor ganz normal BPM zahlen müssen.
Warum wurde diese Änderung eingeführt?
Die Regierung hat diese Maßnahme aus mehreren Gründen beschlossen:
- Gleichbehandlung: Die bisherige Befreiung für gewerbliche Lieferwagen sorgte für ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu Privatfahrzeugen. Durch die Abschaffung der Befreiung ist eine einheitliche Steuerstruktur entstanden.
- Umweltüberlegungen: Indem auch Nutzfahrzeuge der BPM unterworfen werden, motiviert die Regierung Unternehmen dazu, schneller auf umweltfreundlichere Alternativen umzusteigen. Dies trägt zu den niederländischen Klimazielen bei.
- Steigende Steuereinnahmen: Die zusätzlichen Einnahmen aus der BPM werden eingesetzt, um weitere Umweltmaßnahmen zu finanzieren und den Übergang zu einem nachhaltigeren Fuhrpark zu unterstützen.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Anschaffung eines neuen Lieferwagens mit Diesel- oder Benzinmotor seitdem erheblich teurer geworden ist. Die BPM für Verbrenner-Lieferwagen wird nämlich auf Basis des exakten CO2-Ausstoßes berechnet. Je nach Modell kann dies den Gesamtkaufpreis um Tausende Euro erhöhen.
Die Ausnahme: Für vollständig emissionsfreie Lieferwagen (wie Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge) mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm gilt die BPM-Befreiung weiterhin.
Die Fuhrparkkosten im Griff behalten
Da die neue BPM-Regelung nun tägliche Realität ist, ist es für Unternehmen wichtig:
- Beim Kauf von Neufahrzeugen die zusätzlichen BPM-Kosten für Kraftstoffmodelle ausdrücklich im Budget einzuplanen.
- Sich an vollelektrischen Lieferwagen zu orientieren, um die BPM-Zahlung zu vermeiden – auch mit Blick auf die Null-Emissions-Zonen, die in vielen Innenstädten aktiv sind.
- Die steuerlichen Abschreibungsfristen beim Import von gebrauchten Nutzfahrzeugen zu berücksichtigen.
Wir von SCL Rotterdam stehen bereit, um Unternehmen bei der Berechnung der (Rest-)BPM zu beraten und zu unterstützen sowie die Importkosten für Ihren gewerblichen Fuhrpark clever zu verwalten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf für eine persönliche und maßgeschneiderte Beratung.
Zuletzt überprüft: 22 Mai 2026
