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Oldtimer import Zoll Kosten


Der Import eines Oldtimers ist nicht nur eine Frage der Leidenschaft – auch steuerliche Regelungen spielen eine wichtige Rolle. Zum Glück können Sie als Liebhaber klassischer Fahrzeuge von attraktiven Steuervorteilen profitieren, wenn Ihr Fahrzeug bestimmte Bedingungen erfüllt. Auf dieser Seite erklären wir klar und verständlich, wie es mit Mehrwertsteuer, Einfuhrzöllen, BPM und Kfz-Steuer aussieht.

Wann haben Sie Anspruch auf Steuervorteile?

Ein Fahrzeug gilt beim Zoll als Oldtimer, wenn es:

  • Mindestens 30 Jahre alt ist

  • Im Originalzustand ist

In diesem Fall profitieren Sie von:

  • 0 % Einfuhrzoll

  • 9 % Mehrwertsteuer (statt 21 %)

  • BPM-Befreiung

  • Oft auch Kfz-Steuerbefreiung (ab >40 Jahren)

Achtung: Die Regeln unterscheiden sich je nach Behörde. Hier ein Überblick:

Wer prüft was?

  • Zoll – Einfuhrzoll & Mehrwertsteuer

    • Bei Oldtimern (älter als 30 Jahre, Originalzustand):

      • 0 % Einfuhrzoll

      • 9 % Mehrwertsteuer auf Kaufpreis + Transportkosten

  • Finanzamt – Kfz-Steuer

  • RDW – Typgenehmigung & Zulassung

    • Bei Baujahr vor dem 01.01.1998 ist keine EU-Typgenehmigung erforderlich

      • RDW führt dann eine vereinfachte Prüfung durch

    • Mehr Infos: RDW – Oldtimer importieren

Mehr über die Zulassung finden Sie auf unserer Seite: Oldtimer anmelden

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Sie kaufen eine Chevrolet Corvette C3 von 1974 in Kalifornien für €25.000. Die Importkosten über SCL:

  • Einfuhrzoll: €0

  • MwSt. (9 %* auf Gesamtwert inkl. Transport): ca. €2.475

    *(In den Niederlanden. In anderen EU-Ländern gelten abweichende Mehrwertsteuersätze – kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne über den besten Weg.)

  • BPM: €0 (älter als 18 Jahre)

  • Kfz-Steuer: befreit (älter als 40 Jahre)

Gesamte Steuerlast: nur ca. €2.475 – statt mehrere Tausend Euro bei modernen Fahrzeugen.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei dieser Berechnung.

BPM und CO₂-Ausstoß – worauf Sie achten sollten

Bei Fahrzeugen unter 30 Jahren oder wenn der Oldtimerstatus unsicher ist, kann BPM dennoch anfallen. Besonders bei Fahrzeugen aus den USA, Japan oder Dubai können technische Spezifikationen (US-, JDM-, GCC-Versionen) von europäischen Modellen abweichen – was zu anderen Emissionswerten führt. Das hat direkte Auswirkungen auf die BPM-Berechnung.

SCL prüft diese Risiken im Vorfeld und berät immer basierend auf dem tatsächlichen Herkunftsland.

Mehr über technische Anforderungen und Transport erfahren Sie auf unseren Seiten zu Verschiffung oder Straßentransport und dem Kauf Ihres Oldtimers.

Transparenz und Sicherheit

Bei SCL Rotterdam bieten wir mehr als nur Transport. Wir begleiten Sie vom Fahrzeugkauf bis zur Zulassung – mit umfassendem Know-how zu Vorschriften und steuerlicher Optimierung. So wissen Sie genau, woran Sie sind.

Fordern Sie unverbindlich eine Kostenübersicht an

Dion van den Haak
Sales Coordinator
Haben Sie Fragen? Fragen Sie sie an Dion

häufig gestellte Fragen

Auf meinem US-Zulassungsschein steht nur das Baujahr, kein genaues Datum – was nun?

Fehlt ein offizielles Erstzulassungsdatum, setzt das RDW standardmäßig den 28. Februar des Baujahres als Datum fest.

Muss ich für meinen Oldtimer noch BPM zahlen?

In der Regel nicht. Die BPM wird nach 18 Jahren vollständig abgeschrieben. Ist Ihr Fahrzeug älter, fällt keine BPM mehr an.

Dion van den Haak
Sales Coordinator
Haben Sie Fragen? Fragen Sie sie an Dion