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Fehlender CO₂-Wert beim Fahrzeugimport: das bedeutet es für die BPM

Lesezeit: 3 Protokoll
Gesendet: 18 december 2025

Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Niederlande ist der CO₂-Ausstoß ausschlaggebend für die Höhe der BPM. In der Praxis fehlt dieser CO₂-Wert jedoch häufig in den Fahrzeugdokumenten aus dem Ursprungsland. Die niederländische Steuerbehörde verfolgt hierbei seit Kurzem einen deutlich strengeren Ansatz, insbesondere bei Importen innerhalb der EU.

Die Beweislast liegt nun vollständig beim Importeur: Kann der CO₂-Ausstoß nicht nachgewiesen werden, setzt die Steuerbehörde automatisch den höchstmöglichen CO₂-Wert an – und damit auch die maximal mögliche BPM.

Was bedeutet das konkret für Ihren Fahrzeugimport? Im Folgenden erklären wir es.

Fahrzeuge aus der EU

Wenn der CO₂-Wert in den Fahrzeugdokumenten fehlte, konnte früher die skandinavische Berechnungsmethode angewendet werden. Dies ist bei Importen innerhalb der EU nicht mehr zulässig. In solchen Fällen setzt die Steuerbehörde einen pauschalen maximalen CO₂-Wert an, was nahezu immer zu einer (sehr) hohen BPM führt.

Was passiert, wenn der CO₂-Wert fehlt?

Ist der CO₂-Ausstoß vollständig unbekannt, wird ein pauschaler maximaler CO₂-Wert zugrunde gelegt. In der Praxis bedeutet dies das ungünstigste BPM-Szenario:

  • NEDC
    • Benzin: 550 g/km
    • Diesel: 476 g/km
  • WLTP
    • Benzin: 350 g/km
    • Diesel: 302 g/km

Welche Messmethode gilt?

  • Fahrzeuge mit einem Datum der Erstzulassung vor dem 1. September 2018 fallen in der Regel unter NEDC.
  • Fahrzeuge mit einem Datum der Erstzulassung ab dem 1. September 2018 fallen unter WLTP.
  • Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung, nicht das Importdatum.

Einspruch gegen einen pauschalen CO₂-Wert

Wurde bei der BPM-Berechnung ein pauschaler maximaler CO₂-Wert angesetzt, hat der Importeur das Recht, innerhalb von sechs Wochen nach dem BPM-Bescheid Einspruch einzulegen. Im Rahmen dieses Einspruchsverfahrens können nachträglich Nachweise über den korrekten CO₂-Ausstoß erbracht werden, beispielsweise durch zusätzliche Dokumentation oder ein später erhaltenes CoC.

Gibt es eine Lösung?

Eine häufig genutzte und effektive Lösung ist die Beschaffung eines originalen Certificate of Conformity (CoC) beim Hersteller. Dieses Dokument enthält den offiziellen CO₂-Wert.

SCL Rotterdam kann in vielen Fällen bei der Beschaffung dieses Dokuments unterstützen. Die Kosten sind in der Regel überschaubar (durchschnittlich ab €250,00), können jedoch einen erheblichen Einfluss auf die endgültige BPM haben.

Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern

Für Fahrzeuge aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (wie den USA, Kanada, dem Nahen Osten oder Japan) gilt, dass in nahezu allen Fällen kein offizieller EU-CO₂-Wert vorliegt. Diese Fahrzeuge entsprechen meist Nicht-EU-Spezifikationen wie US- oder GCC-Spezifikationen, für die keine CO₂-Messungen nach europäischen Teststandards durchgeführt wurden.

In diesem Fall gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen:

1. Skandinavische Berechnungsmethode
Wenn keine EU-CO₂-Daten verfügbar sind, kann häufig die skandinavische Berechnungsmethode angewendet werden. Dabei wird der CO₂-Ausstoß anhand von Fahrzeugmerkmalen wie Gewicht, Motorisierung und Leistung abgeleitet, anstatt auf europäischen Testmessungen zu basieren. Diese Methode wird von der Steuerbehörde akzeptiert, ist jedoch nicht in allen Fällen die beste Wahl.

2. EU-Typgenehmigung über eine deutsche KFZ-Zulassung
Alternativ kann eine EU-Typgenehmigung über Deutschland in Kombination mit einem Datenblatt durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob bereits Emissions- und CO₂-Daten für das Fahrzeug vorliegen, beispielsweise weil es zuvor in Europa zugelassen oder getestet wurde.
Sind diese Daten verfügbar, kann der offizielle CO₂-Wert anhand des Datenblatts festgelegt werden. Dieser wird in die deutsche KFZ-Zulassung aufgenommen und anschließend vom niederländischen RDW übernommen.

Obwohl dieser Weg im Vorfeld etwas höhere Kosten verursachen kann, lassen sich unter dem Strich oftmals erhebliche BPM-Einsparungen erzielen.

Durch den strengeren Ansatz bei EU-Importen kann der Import von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern in bestimmten Fällen wieder attraktiver geworden sein.

Fazit

Die Höhe der BPM bei der Fahrzeugeinfuhr hängt heute stark von der Herkunft des Fahrzeugs und der verfügbaren CO₂-Dokumentation ab. Eine falsche Vorgehensweise kann zu unnötig hohen BPM-Kosten führen.

Unsicher, welcher Weg für Ihr Fahrzeug der richtige ist?Kontaktieren Sie einen unserer Experten.

Wir beraten Sie fahrzeugbezogen zur wirtschaftlich und rechtlich besten Lösung und begleiten den gesamten Prozess.

Mark Notenboom
Platziert von Mark Notenboom
Owner & Managing Director
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