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SCL Rotterdam ist ein Zollspezialist auf dem Gebiet von Autos und anderen Fahrzeugen. Wenn Sie nach Deutschland (oder in ein anderes europäisches Land) ziehen, können Sie Ihr Auto unter bestimmten Voraussetzungen als Teil Ihrer Umzugsgüter mitnehmen. Sie brauchen dann bei der Einfuhr keine Mehrwertsteuerzollgebühren oder Kfz-Steuer zu bezahlen.

Zoll bei der Ankunft in den Niederlanden

Vor der Zollabfertigung bei Ankunft in den Niederlanden benötigen wir die folgenden Dokumente:

  • Direkte Vertretung (Vollmacht für die Vertretung beim Zoll)
  • Bill of Sale (die Ankaufsrechnung des Autos)
  • Kopie des originalen Title Certificate  (eine Kopie des originalen Fahrzeugscheins des Autos)
  • Freistellungsgenehmigung für Güter

Mit diesen Dokumenten können wir Ihr Fahrzeug in den meisten Fällen problemlos beim Zoll angeben und Ihre Waren so freigeben lassen.

Ihr Auto als Teil Ihrer Umzugsgüter umziehen

Der niederländische Zoll stellt einige Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, um Ihr Auto als Teil der Umzugsgüter mit umziehen zu können:

  • Sie verlagern Ihren Hauptwohnsitz aus einem Land außerhalb der EU in die Niederlande oder einen anderen EU-Mitgliedsstaat.
  • Sie haben nachweislich mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate außerhalb der Europäischen Union gewohnt.
  • Die Güter befinden sich seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Besitz und sind in Gebrauch.
  • Sie haben die Güter genutzt und nutzen Sie auch weiterhin.
  • Sie führen die Güter innerhalb von zwölf Monaten ein, nachdem Sie in die Niederlande oder ein anderes Land der Europäischen Union gezogen sind.
  • Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Datum, an dem die Güter eingeführt worden, verleihen, versenden, vermieten oder übertragen Sie die Güter nicht.

Zusätzlich müssen Sie in der Lage sein, den Kennzeichen- oder Anmeldenachweis (Certificate of Title) und den Ankaufs- oder Eigentumsnachweis (Bill of Sale) des Fahrzeugs vorlegen zu können.

Die Vorteile für einen Umzug ihres Autos

  • Sie bezahlen bei der Einfuhr keine Mehrwertsteuer
  • Sie bezahlen keine Zollgebühren
  • Sie bezahlen keine Kfz-Steuer